Gesetzmäßigkeiten

Gesetzmäßigkeiten sind die Grundlage der Verstandestätigkeit. Sie beschreiben die Bedingungen, unter denen eine bestimmte Konsequenz eintritt:

Bedingung ⇒ Konsequenz

Die Erkenntnis einer Gesetzmäßigkeit gibt dem Verstand die Möglichkeit, aus dem Vorliegen einer Bedingung auf die Konsequenz zu schließen oder die Bedingungen für eine angestrebte Konsequenz zu ermitteln. Dabei beschreibt die Gesetzmäßigkeit als Solches einen möglichst allgemeinen Zusammenhang, der in der Anwendung auf eine ganz spezifische, konkrete Situation bezogen wird.

Gesetzmäßigkeiten bilden eine Möglichkeit, die Aufgabe der Psyche zu lösen, ein eigenes Verhalten zu ermitteln, um ganz bestimmte Wirkungen zu erzielen bzw. Absichten zu verwirklichen. Gesetzmäßigkeiten kommen dabei an unterschiedlichen Stellen zum Einsatz:

Gesetzmäßigkeit ist der Oberbegriff für die Art des Zusammenhangs zwischen einer Bedingung und einer Konsequenz. Davon ausgehend lassen sich eine Reihe spezifischer Formen unterscheiden:

Die Aufgabe des Verstandes ist die Koordination von Interaktion auf der Grundlage gesetzmäßigen Verhaltens zwischen verschiedenen Arten von Elementen:

  1. Naturgesetze: Materie ⇔ Materie, Mensch ⇔ Materie
  2. Regeln und Gesetze: Mensch ⇔ Mensch
  3. Funktion/Bedienung technischer Systeme: Mensch ⇔ Materie
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